Das Sonderprogramm der KfW "Mittelständische Unternehmen" Die Bundesregierung hat auf ihrem Wirtschaftsgipfel am 2.12.2009 ein Sonderprogramm für mittelständische Unternehmen erarbeitet und beschlossen. Mit diesem neuen Programm soll eine schnellere Bereitstellung von Liquidität, längere Laufzeiten und eine flexiblere Zinsbindung ermöglicht werden. Die Kredite werden für Investitionen und Betriebsmittel vergeben. Möglich ist eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren, statt wie bisher 15 Jahre. Auch eine Option für eine längere Zinsbindung soll möglich sein. Als Starttermin für die Vergabe der Darlehn ist der 1.2.2010 geplant. |
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Für den Arbeitgeber gibt es mit der Einführung von ELENA einiges zu beachten.
Nach §97 Abs. 1 SGB IV hat der Arbeitgeber alle Beschäftigten auf das ELENA- Verfahren hinzuweisen. Dies muss auf der Entgeltbescheinigung (Abrechnung) erfolgen. Der Beschäftigte ist darüber zu informieren, dass seine Daten an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) übermittelt werden und das der Beschäftigte gegenüber der Zentralen Speicherstelle ein Auskunftsrecht hat.
Folgender Text wird von der Deutschen Rentenversicherung Bund vorgeschlagen:
"Wir sind seit 1. Januar 2010 gesetzlich verpflichtet, monatlich die in Ihrer Entgeltabrechnung enthaltenen Daten im Rahmen des Verfahrens ELENA an die Zentrale Speicherstelle zu übermitteln"
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